Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Geheimer Migrations- Asylpakt der EU Kommission, jetzt Reagieren bis 27.08.2020

Neuer Migrations- und Asylpakt ein umfassender Rahmen für die Steuerung von Asyl und Migration in der EU

Die EU-Kommission bereitet einen neuen Migrations- und Asylpakt vor ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren.  Ich habe den Eindruck, dass die Anhörung zum Fahrplan, die noch bis zum 27.8.2020 Neur Migrations- und Asylpakt der EU Kommission im geheimen in Arbeitläuft, weitgehend ohne Kenntnis der Öffentlichkeit verläuft, da nur sehr wenig Rückmeldungen, für so eine wichtige Entscheidung, eingegangen sind. Es ist unsere Aufgabe Verantwortung zu übernehmen und eine Meldung zu dem Thema  zu geben ....

Mit dem neuen Migrations- und Asylpakt soll ein umfassender, nachhaltiger und krisenfester Rahmen für die Steuerung von Asyl und Migration in der EU geschaffen werden. Er umfasst die gesamte Migrationsroute – von den Herkunfts- und Transitländern bis zu den Aufnahmeländern in der EU. Der Pakt wird zwar auf den Vorschlägen der Kommission aus den Jahren 2015 und 2018 aufbauen, er wird aber Schlupflöcher schließen und das Gemeinsame Europäische Asylsystem modernisieren, damit die EU-Länder eine wirksame Asyl- und Migrationspolitik durchführen und umsetzen können.

Ebenfalls Hans-Georg Maaßen macht sich Sorgen denn er twitterte:

Quelle : https://ec.europa.eu/info/law  < öffnen und hier sollte JEDER einen Kommentar und seine Meinung hinterlassen.

neuer Migrations- und Asylpakt der EU Kommission Fahrplan

Die Fahrpläne, welche hier als PDF angekündigt sind gibt es weiter unten als Bild und PDF download mit deutscher Übersetzung.

Frist für Rückmeldungen

30 Juli 2020 - 27 August 2020  (Mitternacht Brüsseler Zeit)

Die Kommission möchte Ihre Meinung einholen

Rückmeldungen zu diesem Fahrplan sind  4 Wochen möglich. Den eingehenden Rückmeldungen wird bei der weiteren Entwicklung und Feinabstimmung der Initiative Rechnung getragen. Die Kommission wird die eingegangenen Beiträge in einem Bericht zusammenfassen und dabei erläutern, in welcher Weise sie berücksichtigt werden bzw. warum bestimmte Vorschläge nicht aufgegriffen werden können. Die eingegangenen Rückmeldungen werden auf dieser Website veröffentlicht. Sie müssen daher den für Feedback geltenden Regeln entsprechen.

neuer Migrations- und Asylpakt der EU Kommission Rückmeldungen

 

Diese Migrationspolitik wird über kurz oder lang zu einem Bürgerkrieg in ganz Europa führen. Derartige Migrationen sind bereits X-fach in der Menschheitsgeschichte passiert und das Ergebnis war immer gleich - Krieg. Armes Europa, Armes Deutschland - ihr seid dem Untergang geweiht. Diejenigen die das hier anrichten , wissen was sie tun. Daher verheimlichen sie ihre Motive und Ziele. Es macht keinen Sinn sich darüber zu beschweren, daß es keine öffentliche Disskussion gegeben hat. Das war so gewollt. Es macht keinen Sinn , sinnvolle Vorschläge zu einer vernünftigen Migrationspolitik zu machen. Diejenigen die das alles anrichten, wissen auch selbst wie eine vernünftige Migrationspolitik auszuschaen hat. Doch sie wollen sie nicht. Hier wird Schritt für Schritt der Plan zu Vernichtung der europäischen Kultur verwirklicht.

 

1) Es ist eine europaweite umfassende, grundlegende Neuordnung der Asyl- und Migrationspraxis herbeizuführen. 2) Ohne gültigen Asylstatus muss ein Überschreiten der EU-Außengrenzen ausgeschlossen sein. 3) Der Asylgrund ist eng zu fassen - etwa gemäß deutschem Grundgesetz Art 16a 4) Der Asylstatus ist außerhalb der EU zu prüfen und festzustellen. Hierzu sind in hierzu bereiten Staaten, die angemessen finanziell zu unterstützen und auch zu entlohnen sind, Transitzentren einzurichten. Von hier aus sind auch erforderlichenfalls fehlende Dokumente beizuziehen. Ein Überschreiten von EU-Grenzen ohne zweifelsfrei festgestellte Identität, heißt gültige Passdokumente ist auszuschließen. 5) Eine Vermischung von berechtigten Asylflüchtlingen mit Wirtschaftsmigranten hat zu unterbleiben. Bootsflüchtlinge und auch via Luftverkehr einreisende Flüchtlinge ist die Einreise formell zu verwehren. Sie sind unverzüglich den Transitzentren zuzuführen. 6) In den maßgeblich betroffenen Auswanderungsstaaten sind das Asylprozedere und die vorgenannten Begleitumstände in geeigneter Weise digital zu verbreiten. 7) Jegliches Schleppertum -egal von welcher Institution und unter welchem Vorwand- ist wirksam zu unterbinden und mit hohen Strafen zu belegen. 8) Sämtliche Maßnahmen sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und im Sinne des ursprünglich Beabsichtigten anzupassen.

 

Der Fahrplan als PDF download in englisch hier :   Fahrpläne zum Migrations- und Asylpakt 

Quelle :  https://ec.europa.eu/info/law

Fahrpläne des Migrations- und Asylpaktes

Roadmaps zielen darauf ab, Bürger und Interessengruppen über die Arbeit der Kommission zu informieren, damit sie Feedback geben und effektiv an künftigen Konsultationsaktivitäten teilnehmen können. Bürger und Interessengruppen werden insbesondere gebeten, sich zum Verständnis der Kommission für das Problem und zu möglichen Lösungen zu äußern und relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

Diese Roadmap dient nur zu Informationszwecken und ihr Inhalt kann sich ändern. Die endgültige Entscheidung der Kommission über die Fortsetzung dieser Initiative oder über ihren endgültigen Inhalt wird nicht vorweggenommen. Alle in der Roadmap beschriebenen Elemente der Initiative, einschließlich ihres Zeitpunkts, können sich ändern.

Fahrpläne des Migrations- und Asylpaktes Seite 1a

Inhalt:

Die politischen Leitlinien der Kommission unterstreichen die Notwendigkeit eines Neuanfangs und eines umfassenden Rahmens für Migration und Asyl, einschließlich starker Außengrenzen, eines voll funktionsfähigen Schengen-Freizügigkeitsraums, eines modernisierten gemeinsamen europäischen Asylsystems mit einem neuen Solidaritätsmechanismus und Wegen für legale Migration zusammen mit einer stärkeren Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern. Dieser umfassende Ansatz sollte auch eine vorhersehbarere Reaktion auf Suche und Rettung sowie ein klares Verständnis für den Umgang mit Drittstaatsangehörigen beinhalten, die keinen Anspruch auf Schutz haben und in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden müssen.
In diesem Zusammenhang enthält das Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 einen neuen Pakt für Migration und Asyl, der auf der Arbeit der Kommission zu Migration und Grenzen seit der Europäischen Migrationsagenda 2015 aufbaut und gleichzeitig den Anstoß und den Neuanfang gibt erforderlich. Mit dem neuen Pakt soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt und anerkannt werden, dass die internen und externen Aspekte der Migration untrennbar miteinander verbunden sind. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird ein wichtiger Baustein dieses umfassenden Ansatzes bleiben. In der Mitteilung zum neuen Pakt wird der politische Rahmen für die gesetzgeberischen und nichtlegislativen Initiativen festgelegt, die auf ein widerstandsfähigeres, humaneres und wirksameres Migrations- und Asylsystem abzielen.

Fahrpläne des Migrations- und Asylpaktes Seite 1b

Problem, das die Initiative angehen soll

Kein Mitgliedstaat kann allein mit irregulärer Einwanderung und Sekundärbewegungen fertig werden oder einen unverhältnismäßigen Teil der innerhalb der EU gestellten Asylanträge bearbeiten. Wie seit 2015 zu beobachten ist, können Migranten allzu häufig über die Außengrenzen in die EU einreisen, erklären sich jedoch nicht an einem bestimmten Grenzübergang. In ähnlicher Weise sind seit 2015 Weiterbewegungen von Ländern mit Außengrenzen in andere Mitgliedstaaten die Realität, mit der die EU konfrontiert ist. Die Regeln für das Verfahren zur Einrichtung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats sind unwirksam geworden, und die Mitgliedstaaten haben als Reaktion auf solche Sekundärbewegungen Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt und große Ströme von Asylbewerbern verwaltet. Darüber hinaus haben die Ankünfte nach Such- und Rettungsaktionen auf See zugenommen. Sie haben insbesondere einige Mitgliedstaaten mit erstmaliger Einreise betroffen; ohne ein funktionierendes System für Solidarität und Verantwortungsteilung. Viele der Personen, die auf diesen Wegen in die EU kommen, sind nicht schutzbedürftig und sollten daher in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. Der entsprechende Rückgabeprozess ist oft langwierig und ressourcenintensiv und erfordert auch gute Beziehungen und Zusammenarbeit bei der Rückübernahme mit den Herkunftsländern.
Nach der Migrationskrise 2015-2016 unterbreitete die Kommission Vorschläge zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Seitdem laufen Verhandlungen zwischen den Mitgesetzgebern. Trotz einiger Fortschritte wurde jedoch noch kein nachhaltiges und zukunftssicheres europäisches Asyl- und Migrationssystem erreicht.

 

Fahrpläne des Migrations- und Asylpaktes Seite 2

Grundlage für die Intervention der EU

Nach Artikel 4 Absatz 2 AEUV ist der „Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ eine gemeinsame Zuständigkeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten. Im Rahmen dieser gemeinsamen Zuständigkeit sehen die Artikel 77 bis 79 AEUV vor, dass die Union gemeinsame Politiken für Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung entwickelt, und Artikel 80 legt fest, dass diese Politiken und ihre Umsetzung dem Grundsatz der Solidarität und des gerechten Teilens von unterliegen Verantwortung, einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen, zwischen den Mitgliedstaaten.
Die Mitgliedstaaten allein können nicht sicherstellen, dass die Einhaltung der EU-Vorschriften und -Verfahren überwacht wird, beispielsweise das Verfahren zur Einrichtung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, oder die Gewährleistung des relevanten Status und der Aufnahmebedingungen für einen Antragsteller auf internationalen Schutz. In einem Gebiet ohne Binnengrenzen müssen Maßnahmen zur Bekämpfung der irregulären Einwanderung und zur Erleichterung der legalen Mobilität auf gemeinsamen Standards beruhen, die die innere Sicherheit gewährleisten und ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten. Die EU ist besser als die Mitgliedstaaten in der Lage, die entsprechenden Maßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen. Darüber hinaus ist die EU befugt, Abkommen mit Drittländern auszuhandeln, um eine wirksame Zusammenarbeit im Bereich des Migrationsmanagements zu erreichen, auch bei Rückkehr und Rückübernahme.

B. Was und wie soll die Initiative erreichen?

Mit dem neuen Pakt soll auf die Notwendigkeit eines wirksameren und langfristig nachhaltigeren umfassenden Rahmens für das Asyl- und Migrationsmanagement reagiert werden, der nahtlose Verfahren gewährleisten und das Grenzmanagement sowie die internen und externen Maßnahmen in Bezug auf Asyl und Migration besser integrieren soll. Dieser Rahmen wird die 2016 vorgelegten Vorschläge ergänzen und die Lücken schließen, um ein wirklich gemeinsames europäisches Asylsystem zu schaffen. Es sollte krisenfest sein und auf die herausfordernde Frage antworten, wie eine wirksame Solidarität und eine klare Aufteilung der Verantwortung gewährleistet werden können.

Fahrpläne des Migrations- und Asylpaktes  Seite 2a 

C. Bessere Regulierung Konsultation von Bürgern und Interessengruppen

Diese Roadmap ist offen für Kommentare von Interessengruppen und Bürgern.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten leisteten Beiträge durch Debatten zu diesem Thema in einschlägigen Ausschüssen und Ratsformationen sowie durch Konsultationen des zuständigen Vizepräsidenten und Kommissars der Kommission.
Es wurden auch gezielte Treffen mit Interessengruppen, einschließlich Praktikern und Vertretern der Zivilgesellschaft (z. B. dem Europäischen Migrationsforum), abgehalten, um ihre Meinungen zu sammeln.
Es sind öffentliche Konsultationen zu einigen der im neuen Pakt angekündigten spezifischen Initiativen geplant, beispielsweise zur legalen Migration. 

Fahrpläne des Migrations- und Asylpaktes  Seite 2b

Evidenzbasis und Datenerfassung

Die Mitteilung stützt sich auf frühere Berichte zur Europäischen Migrationsagenda und auf Sonderberichte aller relevanten EU-Dienste oder -Agenturen wie dem Asylamt der Europäischen Union (EASO) und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) usw.
In der Mitteilung werden auch die Erkenntnisse berücksichtigt, die aus den verschiedenen von der Kommission mit den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und anderen Interessengruppen in den Bereichen Migration und Asyl organisierten Sitzungen und Veranstaltungen sowie den vom Europäischen Parlament organisierten Debatten über Migration und Asyl gewonnen wurden und die entsprechenden Ausschüsse.
In der Mitteilung werden der Gesamtkontext, die Logik und die Gründe verschiedener gesetzgeberischer und nichtlegislativer Initiativen vorgestellt, die die Kommission zusammen mit der Mitteilung über den neuen Pakt auf den Tisch legen will. In Übereinstimmung mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung wird keine Folgenabschätzung erstellt, da die Mitteilung selbst keine wesentlichen direkten Auswirkungen haben soll.