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Eilmeldung! Heimlich gestartet: Das Neuansiedlung Programm in Deutschland!!

Plan der EU, das  Umsiedelungs Programm mit der Bundesregierung jetzt für Deutschland gestartet

Das hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) auf  HNA-Anfrage bestätigt, nachdem eine entsprechende Meldung beim Kurznachrichtendienst Twitter kursierte. An diese ist ein Video angehängt, dass erste Flüchtlinge zur Neuansiedlung in DeutschlandMenschen bei der Abreise in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba zeigen soll. Laut IOM handelt es sich bei dem Flug um einen Teil des Resettlement-Programms (Umsiedlung) der Bundesregierung nach Deutschland.  Alles ein langer Plan?....

Die Europäische Kommission will bis 2019 50.000 Flüchtlinge aus Nordafrika legal in die EU bringen. Mit Deutschlands Zusage sei das Ziel nun schon erreicht, sagt der Migrationskommissar.

Deutschland wird laut EU-Kommission im Rahmen eines EU-Umsiedlungsprogramms mehr als 10.000 Flüchtlinge aus Nordafrika und dem Nahen Osten aufnehmen. Eine entsprechende Zusage der Bundesregierung sei im April 2018 eingegangen, sagte EU-Migrations- und Innenkommissar Dimitris Avramopoulos den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Weil aus anderen Mitgliedstaaten bereits die Zusage für die Aufnahme von 40.000 Flüchtlingen vorliege, sei das Ziel des „Resettlement-Programms“ bereits erfüllt und werde wohl sogar übertroffen. „Die deutsche Regierung ist erneut zur Stelle, wenn es um internationale Solidarität geht“, lobte der EU-Kommissar. Das Programm hatte die Kommission im Sommer 2017 aufgelegt, um besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen einen direkten und sicheren Weg nach Europa zu öffnen. Bis Herbst 2019 sollen mindestens 50.000 Flüchtlinge vor allem aus Nordafrika in der EU angesiedelt werden. Die EU unterstützt die Aufnahmeländer mit einer halben Milliarde Euro. Ziel des Resettlement-Programms: Dauerhafte Lösung für Geflüchtete ohne Perspektive. Quelle: Focus   FAZ

Ziel des Programms ist eine dauerhafte Lösung und Perspektive für geflüchtete Menschen, für die langfristig weder eine Rückkehr in ihr Herkunftsland noch eine Integration im Erstaufnahmeland möglich ist. An Bord der Chartermaschine waren demnach Menschen aus Somalia.

Der Plan der seit 2009 im EU Parlament besprochen und verhandelt wurde ist jetzt aktiv.  

52009DC0447

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 2. September 2009 zur Einrichtung eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU [KOM(2009) 447 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

1.2. Neuansiedlung – wichtigste Merkmale

Die Neuansiedlung in einem Drittland ist eine der drei so genannten „dauerhaften Lösungen“ für Flüchtlinge. Sie ist sehr wichtig, weil sie für einige Flüchtlinge die einzige dauerhafte Lösung ist. Die Neuansiedlung wird im Allgemeinen vom UNHCR vermittelt. Sie ist für Flüchtlinge gedacht, deren Schutzbedarf bereits eindeutig nachgewiesen ist. Der Vorteil für das Aufnahmeland besteht darin, dass es sich um ein geregeltes Verfahren handelt; dem Flüchtling garantiert sie physische Sicherheit . Neu angesiedelte Flüchtlinge müssen nicht auf Formen der illegalen Einwanderung (z. B. Menschenschmuggel) zurückgreifen. Auch bietet sie dem Land der Neuansiedlung den großen Vorteil, dass die Aufnahme und die Eingliederung vorausgeplant werden können.

Die Ansiedlung von Flüchtlingen aus Ländern außerhalb der EU in einem EU-Mitgliedstaat, bei der es sich um eine humanitäre Maßnahme handelt, die Ausdruck der Solidarität der EU gegenüber Drittländern ist, ist klar zu unterscheiden von der Umsiedlung von Flüchtlingen innerhalb der EU , die in erster Linie dem Lastenausgleich zwischen den EU-Mitgliedstaaten dient. Letztere Maßnahme wird in dieser Mitteilung nicht behandelt. In der vorliegenden Mitteilung und im dazugehörigen Vorschlag zur Änderung der EFF-Entscheidung geht es um die Solidarität mit Drittländern beim Umgang mit Flüchtlingen. Die Kommission befasst sich auch vordringlich mit anderen Aspekten der Solidarität bei der Migrationssteuerung, wie dies von den Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates am 18. und 19.Juni 2009 gefordert wurde. Mit Blick auf die Stärkung der innergemeinschaftlichen Solidarität hat die Kommission neben anderen Initiativen insbesondere ein Pilotprojekt zur Umsiedlung von Personen, die internationalen Schutz genießen, von Malta in andere Mitgliedstaaten eingeleitet. Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:jl0029&from=DE

 

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 801/2014 DER KOMMISSION

vom 24. Juli 2014 zur Festlegung des Zeitplans und anderer Durchführungsbedingungen für die Zuweisung der Mittel für das Neuansiedlungsprogramm der Union im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Die Verordnung aus 2014 sagt folgendes:

Artikel 1

Zuweisung eines zusätzlichen Betrags für neu angesiedelte Personen (1) Um einen zusätzlichen Betrag für neu angesiedelte Personen gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 zu erhalten, übermittelt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission für jeden der folgenden Zeiträume die geschätzte Zahl der neu anzusiedelnden Personen: a) 2014 und 2015, b) 2016 und 2017, c) 2018, 2019 und 2020. (2) Die Zahl der Personen, die den Prioritätenkategorien oder Gruppen gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 angehören, sind in diesen Schätzungen enthalten. Die Schätzungen werden über das elektronische Datenaustauschsystem nach Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 802/2014 wie folgt übermittelt: a) Die Mitgliedstaaten nehmen die Schätzungen für die Jahre 2014 und 2015 in die nationalen Programme auf, die sie gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 vorlegen. b) Sie legen die Schätzungen für die Jahre 2016 und 2017 spätestens am 15. September 2015 vor. c) Sie legen die Schätzungen für die Jahre 2018 bis 2020 spätestens am 15. September 2017 vor. (3) Nach Maßgabe von Artikel 17 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 prüft die Kommission die Schätzungen und beschließt möglichst zeitnah über die den einzelnen Mitgliedstaaten zuzuweisenden zusätzlichen Beträge.  Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0801&from=DE

Wer immer nochglaubt die Flüchtlingswelle 2015 war rein zufällig und total spontan sollte die beiden Quellen mal komplett lesen! 

 Wie das äthiopische Büro der internationalen Organisation für Migration (IOM) am Dienstag bekannt gab, landeten im Rahmen des deutschen „Umsiedlungsprogramms“ erstmals 154 afrikanischen Migranten mit einer Maschine aus Addis Abeba, der Hauptstadt des Landes, in Kassel. Es sind die ersten Asylbewerber aus dem ostafrikanischen Staat, die nicht illegal über das Mittelmeer nach Europa und in die Bundesrepublik kommen, sondern direkt mit Charterflügen angesiedelt werden. Damit werden die Befürchtungen der Kritiker des Endes letzten Jahres verabschiedeten Migrationspakts wahr: Illegale Einwanderung wird praktisch legalisiert und durch die nationalen Umsiedlungsprogramme der UN organisiert.

erste Flüchtlinge zur Neuansiedlung in Deutschland

Fragen und Antworten zum Resettlement-Programm

Wer sind die Menschen, die am Dienstag in Calden gelandet sind? 

Der Charter-Flug am Dienstag hatte 154 somalische Geflüchtete an Bord, die zuvor in den Flüchtlingslagern Jijiga und Dolo Ado in Äthiopiens lebten. Insgesamt waren es 91 Frauen sowie 63 Männer, 47 von ihnen minderjährig, teilt die IOM auf Anfrage mit. 

Wie geht es für die Geflüchteten weiter? 

Nach ihrer Ankunft in Kassel am Dienstag reisten die Geflüchteten weiter nach Niedersachsen, wo sie die ersten 14 Tage in einer Erstunterkunft verbleiben, bevor sie innerhalb Deutschlands verteilt werden. 

Wie viele Menschen nehmen das Programm in Anspruch? 

Als Teil des deutschen Resettlement-Programmes sind in diesem Jahr bisher 1189 Geflüchtete aus den Erstaufnahmestaaten Jordanien, Ägypten, Äthiopien, Libanon und Niger nach Deutschland resettled - also umgesiedelt - worden. Die meisten der Geflüchteten stammten aus Syrien, Somalia, Sudan, Südsudan und Eritrea. 

Was verbirgt sich hinter dem Resettlement-Programm? 

Resettlement ist die dauerhafte Aufnahme besonders schutzbedürftiger Geflüchteter aus ihrem ersten Aufnahmestaat, in dem sie bereits als Geflüchtete leben. Dieser aufnahmebereite Staat gewährt den Betroffenen eine direkte und sichere Einreise und einen temporären Aufenthaltstitel. Die aufgenommenen Geflüchteten sind besonders schutzbedürftig aufgrund ihres Alters, der körperlichen Verfassung oder ihres Geschlechts und werden durch den Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, den Italiener Filippo Grandi, ausgewählt.